Im „Notariatsinstrument“

22.05.2012
Vorschaubild zur Meldung: Im „Notariatsinstrument“

Im „Notariatsinstrument“ vom 5. März des Jahres 1412 wurden die „villa Stexwick“, die „villa Selleke“ und die „villa Gedebu“ erstmals urkundlich erwähnt.

 

Ein Streit  zwischen dem Domkapitel,  dem Bischof in Schleswig und dem jeweiligen Pfarrer in Haddeby um die Zehntabgaben sorgt in diesem Jahr für große Jubiläums-Feiern in Stexwig, Selk und Güby. Denn in dem „Notariatsinstrument“ vom 5. März des Jahres 1412 wurden die „villa Stexwick“, die „villa Selleke“ und die „villa Gedebu“ erstmals urkundlich erwähnt.  Die darin enthaltenen Abgaberegelungen, unter anderem für den Kirchenbau in  Haddeby bezogen sich auf die Orte „Bustorp“, „Selleke“, „Grottendennewerke“ und „Lüttekendennewerke“. Stexwig und Güby waren von dieser Zehntregelung zwar nicht betroffen, aber die kundigen Männer Radolphus Ellen und Johannes zur Royen aus diesen Orten wohnten den Verhandlungen bei.

 

Dass diese historische Begebenheit jetzt bekannt wurde, ist dem Dorfchronisten Manfred Tönsing aus Stexwig zu verdanken. Er hatte die Übersetzung der mittelalterlichen Urkunde angeregt. Die Gemeinden Borgwedel mit dem Ortsteil Stexwig, Selk und Güby übernahmen die Kosten und jetzt überreichte Tönsing den Bürgermeistern der drei Gemeinden, Uwe Jensen, Borgwedel, Arne Reimer, Selk und Manfred Pohl, Güby, die Übersetzung des Historikers Joachim Wibbing. Da die auf Pergament verfasste Urkunde aus dem Jahr 1412  erhebliche Lücken durch großflächige Stock- oder Schimmelflecken aufweist, hat der Historiker den übersetzten Inhalt durch ausführliche Informationen zu den damaligen Gegebenheiten ergänzt.

 

Bild zur Meldung: Manfred Tönsing überreicht den Bürgermeistern die Übersetzung des Historikers Joachim Wibbing.

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