Leinenpflicht Ziegeleigelände

16.04.2021

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.03.2021 beschlossen, beim Amt Haddeby eine Leinenpflicht für Hunde auf den o.g. Flächen zu beantragen. Diese ist ab heute mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Haddeby wirksam geworden.

 

Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Folgenden erläutern..
 

Bei dem Gelände der alten Ziegelei /des Naturerlebnisraumes (NER Ziegelei) handelt es sich um ein Gebiet für das nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 LWaldG bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 3 HundeG des Landes Schleswig-Holstein schon seit langem eine gesetzliche Anleinpflicht bestand/besteht.

 

Die durch die Abschaltung des Schöpfwerkes entstandenen Feuchtgebiete westlich der Ziegelei haben sich zu einem Rückzugsort für die verschiedensten Vogelarten entwickelt. Um dies behutsam gelenkt und mit möglichst geringer Störung der Wildtiere und Vögel für die Allgemeinheit erlebbar zu machen, hat der Gemeinderat die Errichtung eines Wanderweges beschlossen. Dieser soll im hinteren Bereich der Flächen den Ziegeleiweg mit der Bäderstraße verbinden.

 

Bedenken seitens des Naturschutzes hierzu wurden erörtert, denn jeder Weg ist auch ein Eingriff in die Natur. Zum Schutz der Natur ist eine Leinenpflicht für diesen Bereich daher unabdingbar.
 

Das Recht, d.h. alle Regeln, Gesetze, Verordnungen und Satzungen, hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen und dabei die Rechte und Interessen der Allgemeinheit bzw. des zu schützenden Gutes zu wahren. Das hier zu schützende Gut - die Ungestörtheit der Natur - ist in diesem Fall höher einzustufen, als das Individualinteresse, einen Hund ohne Leine laufen zu lassen. Dies dient dem Interesse der Allgemeinheit, Natur zu bewahren. 

 

Der NER Ziegelei mit seinen FFH Teilflächen (Flora-Fauna-Habitat) hat sich in den letzten Jahren steigender Beliebtheit erfreut. Bei den Besuchern waren auch viele Hundebesitzer. Teilweise haben auch Hundeschulen das Gelände genutzt.
Die Klassifizierung als Naturerlebnisraum ist am Eingang groß gekennzeichnet. Um die Besucher mit Hund hier entsprechend zu sensibilisieren wird dort ein zusätzliches Schild aufgestellt werden, was über die Leinenpflicht informiert.

 

Auch Hundebesitzer sind gefordert, Ihren Beitrag zu Schutz der Natur und unseres schönen Naturerlebnisraumes zu leisten.

 

Weitere Informationen für das Verhalten mit Hund in der Landschaft finden Sie unter der folgenden Internetadresse:

 

https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/bis_faltblaetter/mit_hunden_in_der_landschaft.pdf

 

Die Verordnung über die Leinenpflicht des Amtes finden Sie hier:

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/2/3/0/3/0/Verordnung_-Leinenzwang_f._Hunde_2021_Bekanntmachung.pdf

 

Bild zur Meldung: Gebiet Leinenpflicht