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Einwohnerinformation – Lichtraumprofil
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
im Rahmen der Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Wege und Anlagen möchten wir Sie auf die Einhaltung des sogenannten Lichtraumprofils hinweisen.
Das Lichtraumprofil bezeichnet den frei zu haltenden Raum über Straßen, Wegen und Anlagen, damit Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer ungehindert und sicher passieren können.
Vorgaben:
Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten.
Über Fahrbahnen beträgt die lichte Höhe mindestens 4,50 m.
Äste, Sträucher und andere Anpflanzungen dürfen nicht in diesen Bereich hineinragen.
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrszeichen und Hydranten ist auf ausreichenden Abstand zu achten.
Warum ist das wichtig?
Sicherer Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer
Schutz von Fahrzeugen, insbesondere LKW, Feuerwehr, Rettungsfahrzeug und Winterdienst
Erhalt der Funktionsfähigkeit von Beleuchtung und Verkehrseinrichtungen
Vermeidung von Schäden an gemeindlichen Anlagen
Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Anpflanzungen entsprechend zurückzuschneiden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Interesse der Sicherheit und einer gepflegten Ortsgestaltung!
Der Bau- und Wegeausschuss
Bild zur Meldung: Einwohnerinformation – Lichtraumprofil






